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Der Beweis dient im Prozess der “Erhellung” des Richters über unklare Verhältnisse, speziell wenn behauptete Tatsachen bestritten werden. Insofern ist der Beweis eine “Aufklärungsmaßnahme” und wird regelmäßig in Form eines Beweisbeschlusses (§358 ZPO)  angeordnet. Der formelle Beweisbeschluss ist allerdings unnötig, wenn die zu vernehmenden Zeugen ohnehin anwesend sind – dies kann auftreten, wenn Zeugen vorsorglich [...]