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Aktenzeichen

Landeswappen 

Amtsgericht Aachen

Im Namen des Volkes

Urteil

in der Strafsache 

gegen den Rechtsreferendaren Julius Noname, geboren am 01.01.1970 in Würselen, wohnhaft in 52477 Alsdorf, Beispielstrasse 1, ledig, Deutsch,

- Verteidiger: Rechtsanwalt Dr. Beispielhaft, Kanzlei im Nirwana, Flusstrasse 1 -

wegen Beleidigung

Nr. 141 I Satz 1 i.V.m. 110 II a RiStBV
hat das Amtsgericht Aachen
in der öffentlichen Sitzung vom 18. Mai 2011,
an der teilgenommen haben 

Richter am Amtsgericht Nachname1 als Strafrichter,
Oberamtsanwalt Nachname2 als Vertreter der Anklagebehörde,
RA Dr. Beispielhaft als Verteidiger sowie
Justizobersekretär Nachname3 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt

§275 III StPO
Urteilsformel

  1. Ausspruch zur Sache in Form von Schuldspruch und Rechtsfolgenausspruch (wenn keine Sachentscheidung: Prozessurteil nach §260 III StPO oder Beschluss nach §206a StPO)
  2. Kostenentscheidung
  3. Liste der angewendeten Vorschriften
§260 IV StPO i.V.m. §464 StPO
Gründe 

  1. Persönliche Verhältnisse
  2. Feststellungen
  3. Beweiswürdigung
  4. Rechtliche Würdigung
  5. Strafzumessung
  6. Begründung der Nebenentscheidungen
§275 I S.1 StPO 

1) §64 II StGB
2) §267 I S.1 StPO
3)
4)
5) §267 III S.1 StPO

Unterschrift(en) §275 II S.1 StPO
Mit dem Urteil evt. zu bekundende Beschlüsse (vor allem Bewährungsbeschluss!)