Es sind die zwei “Päpste” in der Referendarausbildung: Die Bücher von Anders/Gehle und von Oberheim. Beides relativ dicke Bücher, die im Schriftbild auch sehr ähnlich sind. Wohl auch deswegen, gepaart mit dem optisch fast identischen Erscheinungsbild, reduzieren viele die Entscheidung welchen von beiden man sich holt, auf die Frage, ob man sich das dickere Buch (Anders/Gehle) und das dünnere Buch (Oberheim) zulegt. Eine fatale Entscheidung, vor allem, da die knapp 100 Seiten Unterschied den Kohl dann auch nicht mehr fett machen.
Beim Anders/Gehle wird man leider nicht mit einem innovativen Schriftbild überrascht: Text soweit das Auge reicht. Immerhin habe ich auch mal eine Grafik entdeckt, die hat es aber auch nicht besser gemacht. Insgesamt wird man als Leser hier schon sehr stark “geflutet” und es braucht einige Zeit, bis man sich an die ermüdende Darstellung gewöhnt hat. Letztlich aber ist der Anders/Gehle nicht schlechter als all die anderen juristischen Bücher, die man bis zum Referendariat durchgearbeitet hat.
Inhaltlich überzeugt der Anders/Gehle aber umfänglich: Geschrieben wurde das Buch mit Blick auf den Rechtsreferendar, man findet also keine einfache Einführung in die ZPO, sondern eine klar strukturierte Aufbereitung mit Blick auf den (Prüfungs-)Alltag des Rechtsreferendars. Geboten werden insofern recht ausführliche Darstellungen zur Relation, zu den verschiedenen zu erstellenden Gutachten (Richter- und Anwaltssicht) und auch einen netten Anhang zur “Arbeit im Zivildezernat”, auch wenn letzteres durch einen Nachmittag bei der Geschäftsstelle lebensnäher und schneller zu erfassen sein sollte.
Der Anders/Gehle arbeitet streng systematisch und “hakt” der Reihe nach die einzelnen Themen ab: Aufrechnung im Prozess, Widerklage, Stufenklage, Feststellungsklage etc. In dieser Art ist dann auch das Buch aufgebaut, was für mich schnell eine Aneinanderreihung von Themen darstellt und letztlich zum “Vorne nach Hinten lesen” wenig Lesefreude geboten hat. Die dann auch noch recht hohe Seitenzahl von 552 Seiten erschwerte dies zusätzlich. Sehr viel sinnvoller erschien es mir da zum Schluss, den Anders/Gehle zum Vertiefen der einzelnen Punkte zu nutzen. Also wenn ich zum Beispiel die Widerklage wiederholen und vertiefen will, bietet es sich an, den Anders/Gehle zu nehmen und genau dieses Thema aufzuarbeiten.
Denn: Die einzelnen Kapitel in sich sind sehr schlüssig und – auf Grund der relativ gut portionierten “Kapitel-Häppchen” – auch recht leicht und schnell durchzuarbeiten. Dabei bieten Anders/Gehle bei den meisten Themen immer den gleichen Grundaufbau, etwa zur Widerklage:
- Prozessuale Gegebenheiten
- Darstellung in Gutachten und Urteil
- Streitwert und Kostenentscheidung
- Sonderfälle
- Weitere Überlegungen des Rechtsanwalts
Durchaus anders habe ich da den Oberheim wahr genommen: Das Schriftbild wirkt, auch wegen zahlreicher Strukturelemente und Grafiken, durchaus “lockerer” und angenehmer. Auch die inhaltliche Strukturierung war weniger eine Aneinanderreihung von Themen als vielmehr eine systematische Aufbereitung, so findet man die “Widerklage” dann unter “Verteidigungsmittel”. Die Kapitel sind hier, anders als bei Anders/Gehle, keiner festen Struktur unterworfen. Allenfalls bei der WIderklage findet man ein Muster ähnlich dem Anders/Gehle
- Allgemeines
- Zulässigkeit
- Sonderformen der Widerklage
- Folgen samt Streitwert/Kosten
Doch insgesamt zeigt sich, dass der Oberheim im Aufbau grundverschieden ist: Während die Feststellungsklage bei Anders/Gehle ein eigenes Kapitel ist, ohne direkten Zusammenhang zwischen “die anderen” gereiht, findet man diese beim Oberheim am Anfang in einer “Einleitung” beim Thema “Klagearten” als schlichte Darstellung.
Beide Bücher bieten Updates: Eine grundsätzlich gute Idee, auf einer Webseite Nachträge und Updates zu den Büchern zu bieten. Aber zum einen ist die gute Idee schnell wertlos, wenn man auf die eher schrottige Webseite der JA setzt (www.ja-aktuell.de) die in Punkto Usability gefühlte 10 Jahre hinterher ist. Selbst wer sich dort aber zurecht findet und durchwühlt, wird enttäuscht feststellen, dass zu beiden Büchern zwar durchaus einiges Material da ist – aber ich vermisste speziell beim Anders/Gehle (Stand der aktuellen 9. Auflage ist das Jahr 2008) ein paar Zeilen zur Einführung des FamFG. Überhaupt habe ich nur was zu Vorauflagen gefunden, die “aktuellen” Auflagen beider Bücher fehlen in der “Update-Listung”. Es bleibt zu hoffen, dass die Bücher demnächst eigene Webseiten erhalten.
Im Fazit denke ich schon, dass man eines beider Bücher haben und nutzen sollte. Den Anders/Gehle sehe ich dabei eher als umfassendes “Handbuch”, in dem einzelne Themen zielgerichtet und tiefgehend nachgearbeitet werden können. Zum “vorne nach hinten” lesen empfand ich den Oberheim etwas gelungener. Insofern wäre der Oberheim meine Empfehlung sofern man sich ein Buch zum “Lesen” anschaffen möchte. Wer mit einem anderem Buch (etwas kürzeres oder gar ein Skript) arbeitet, für den wird der Anders/Gehle als Nachschlagewerk durchaus sinnvoll sein. Jedenfalls empfinde ich “richtige” Bücher zum Lesen und Lernen insofern auch beim Nachschlagen einzelner Themen besser als Kommentare – wer natürlich meint, ein Kommentar zur ZPO reicht zum Nachschlagen, der wird sich dann mit dieser Prämisse sogar gegen den Anders/Gehle entscheiden. Gerade in den ersten Monaten wird man mit dieser Entscheidung aber vorsichtig sein müssen.
Daten zu den Büchern
Rainer Oberheim
Zivilprozessrecht für Referendare
8. Auflage
Werner Verlag / WoltersKluwer
ISBN 9783804128446
Preis: 39,90 Euro
Monika Anders / Burkhard Gehle
Das Assessorexamen im Zivilrecht
10. Auflage
Werner Verlag / Vahlen
ISBN 9783800641390
Preis: 39 Euro