1 O 65/14
Landgericht Aachen
Beweisbeschluss
In dem Rechtsstreit
Partei1 ./. Partei2
I.
Es soll Beweis darüber erhoben werden, ob das bei dem Kläger befindliche Motorrad mit der Fahrgestellnummer WB123456789 ein Unfallfahrzeug ist. Das Gutachten soll den Wert des Motorrades zum Zeitpunkt des 16.05.2010 beziffern.
II.
Der Sachverständige wird nur beauftragt, wenn der Kläger einen Auslagenvorschuss in Höhe von 2.000 Euro bei Gericht einzahlt.
III.
Es ist beabsichtigt,
Herrn …..
zum Sachverständigen zu ernennen.
IV.
Den Parteien wird Gelegenheit gegeben, zu III. binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen.
Aachen, den 05.01.2010
Richter am Landgericht