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NRW bietet seinen Rechtsreferendaren etwas neues: Kurzvorträge zum Üben, die halbjährlich aktualisiert werden sollen und aus den Prüfungen stammen. Kleine Zugabe: Prüfervermerke werden mit angeboten. Damit möchte man den Rechtsreferendaren eine Hilfe bei der Vorbereitung bieten. Download unter:

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